Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei extremen Übergewicht ein besonderer Kündigungsschutz bestehen kann. Wenn ein Arbeitnehmer nachweisen kann, dass sein Übergewicht krankhaft ist, dann kann ein besonderer Schutz, vergleichbar mit dem Schutz beim Vorliegen einer Behinderung, gelten.

Geklagt hatte ein dänischer Kindererzieher, der 15 Jahre lang Kinder betreut hatte und 160 kg wiegt. Als der Betreuungsbedarf zurück ging, wurde er gekündigt. Ob sein Übergewicht bei der Kündigung eine Rolle gespielt hat, ist strittig. Der EuGH hat das dänische Gericht in diesem Fall angewiesen, zu Prüfen, ob hier eine Adipositas vorliegt, die als Behinderung gesehen werden kann.

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