Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei extremen Übergewicht ein besonderer Kündigungsschutz bestehen kann. Wenn ein Arbeitnehmer nachweisen kann, dass sein Übergewicht krankhaft ist, dann kann ein besonderer Schutz, vergleichbar mit dem Schutz beim Vorliegen einer Behinderung, gelten.
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